Seit dem 01.08.2013 haben Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

Dafür muss kein Nachweis über eine berufliche Tätigkeit erbracht werden und es kann frei entschieden werden ob das Kind zu einer Tagesmutter geht oder in eine Kita. Kita und Tagesmütter sind gleichgestellt.

Das bedeutet auch das eine Betreuung in der Kindertagespflege das Gleiche kostet wie in der Kita. Also gibt es für das gleiche Geld eine familiennahe Betreuung, bei der die eigenen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden. 

Die buchbaren Stunden sind ebenso wie in der Kita gestaffelt von 25 bis 45 Wochenstunden.

In Bünde gibt es zusätzlich noch die Zwischenstufen von 15, 20, 30 und 40 Wochenstunden. Die Betreuungszeiten werden flexibel Euren beruflichen und familiären Anforderungen entsprechend angepasst.