Die Tagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform und wird öffentlich gefördert gem. §§ 22 – 24 –Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Sie ist gleichrangig mit der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagesstätte.
Eltern können zwischen den verschiedenen Betreuungsformen diejenige auswählen, die ihren Bedürfnissen am besten entspricht.