Die Pflegerlaubnis
Diese wird laut 8. Sozialgesetzbuch erteilt, „wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist.“ Das bedeutet unter anderem, dass Sie, wenn Sie als Tagesmutter oder –vater arbeiten wollen, sich durch Persönlichkeit und Sachkompetenz auszeichnen sollten. Sie müssen bereit sein, mit den Erziehungsberechtigten Ihrer Tageskinder zu kooperieren und Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege mitbringen. Erfahrung im Umgang mit Kindern sollten Sie auf jeden Fall mitbringen. Darüber hinausgehende Kenntnisse müssen Sie in entsprechenden Lehrgängen erwerben. Der Nachweis einer Qualifizierung durch eine Ausbildung zur Erzieherin oder gar diplomierten Pädagogin reichen den Jugendämtern nicht aus. Sie verlangen, dass zukünftige Tagespflegepersonen über eine bestimmte Stundenzahl einen speziellen Lehrgang absolvieren. Die Teilnahme an einem Kurs „Erste Hilfe am Kind“ ist ebenfalls Pflicht. Außerdem werden regelmäßige Weiterbildungen von den Tagespflegepersonen verlangt.

Das Jugendamt prüft, ob die Räumlichkeiten für die Kindertagespflege geeignet sind. Dies kann generell oder stichprobenartig im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geschehen, aber auch später durch unregelmäßige Mitarbeiterbesuche kontrolliert werden. Eine kindgerechte Umgebung mit Platz zum Schlafen, Toben, Spielen, Essen und Wickeln ist Voraussetzung dafür, dass eine Pflegeerlaubnis erteilt wird. Wenn Schulkinder betreut werden, brauchen diese auch einen ruhigen Ort, um Ihre Hausaufgaben zu erledigen. Außerdem muss die Tagespflegeperson dem Jugendamt ein Gesundheitsattest und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorweisen und zwar für alle volljährigen Personen, die im Haushalt der Tagespflegeperson leben.