Die Voraussetzungen der Tagesmütter:

1.) Besitz einer gültigen Pflegeerlaubnis durch das örtliche Jugendamt

2.) Berücksichtigung der kindlichen Bedürfnisse (auch die der bestehenden Gruppe der Tageskinder), räumliche Gegebenheiten, persönliche Stärken und Grenzen und andere Gegebenheiten, die u.U. eine Betreuung ausschließen könnten (z.B. Haustiere im Bezug auf Allergien). Diese Gegebenheiten werden vom örtlichen Jugendamt kontrolliert.